Wir wollen unser Leistungsspektrum für unsere Kunden transparent und klar darstellen. Nach
langjähriger Erfahrung können wir grundsätzlich vier Leistungsarten im Bereich der Betreuung und Beschäftigung unterscheiden. Wobei die Übergänge teils fliessend sind, und sich im Laufe der Zeit
bei sich verändernden Pflegesituationen, auch Änderungen im Bedarf ergeben können. Um Missverständnisse auch von Seiten der Mitarbeiter und Ehrenamtlichen zu vermeiden, sollen sich unsere Kunden
beim Erstgespräch für eines der folgenden Angebote entscheiden.
Dieses Angebot beinhaltet die Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und gesellschaft-lichen Leben.
Angepasst an die geistigen und körperlichen Fähigkeiten, sowie die Wünsche des Kunden werden gemeinsame Spaziergänge und Aus-flüge durchgeführt oder Veranstaltungen besucht. Bei Kunden die das
Haus nicht ver-lassen können erstreckt sich das Angebot von Vorlesen über Gespräche, Spiele, Fotoalben ansehen bis hin zur Unterstützung bei Telefonaten, Organisation von Einladungen oder
empfangen von anderen Besuchern.
Diese Angebotsform, nämlich die Einbeziehung und Nutzung der Ressourcen des Kunden, bietet sich an, wenn der Betroffene in der Lage ist, leichtere Haushaltstätigkeiten mit Anleitung und Unterstützung zu bewältigen. Die Schwerpunkte der Haushaltshilfe liegt dann nicht in der Erledigung aller notwendigen Arbeiten, sondern in der Aktivierung des Kunden und der Stärkung des Selbstbewusstseins, trotz Krankheit oder Behinderung noch etwas Sinnvolles tun zu können.
Bei diesem Angebot werden in Ergänzung zur Betreuung auch leichtere Hausarbeiten durchgeführt wie z.B. vorbereitetes Essen aufwärmen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Wäsche aufhängen, Böden
fegen oder Staubsaugen. Diese Angebotsform kommt in Frage, wenn z.B. der Betroffene
einen grossen Teil des Tages mit ruhen und schlafen verbringt, und die Anwesenheit des Betreuers auch der Sicherheit dient, wenn Pflegepersonen abwesend sind.
Die Haushaltshilfe findet im direkten Umfeld des Betroffenen statt und beinhaltet leichte
Haushaltstätigkeiten wie Wäsche waschen, aufhängen, bügeln, Böden fegen, Geschirr spülen, Einkaufen oder Botengänge. Die Leistung wird nicht von professionellen Reinigungskräften erbracht.
Vor der Aufnahme unserer Tätigkeit muss eine Grundreinigung des Wohnumfeldes stattgefunden haben. Wir sorgen mit unseren Mitarbeitern und Ehrenamtlichen für die regelmässige Sauberkeit in den vom
Pflegebedürftigen genutzten Räumlichkeiten. Es werden keine Kellerräume entrümpelt oder
Dachfenster geputzt. Auch die Durchführung eines sog. Frühjahrsputzes müssen wir ausschliessen.
Unsere Mitarbeiter steigen nicht auf Leitern, Wischflächen über 1,60 Höhe können nicht
berücksichtigt werden. Auch bei dieser Angebotsform erfolgt immer eine Einbeziehung und Motivation des Betroffenen sich am Geschehen zu beteiligen. Dies kann z.B. bedeuten, dass gemeinsam mit dem
Betroffenen entschieden wird, was am dringendsten zu erledigen ist.